Die Grossmutter, die Mutter und das Mädchen sind in der Natur mit einem Ball.
Freie Spitalwahl in Liechtenstein und der Schweiz

Spitalversicherung ALLGEMEIN

Die Spitalversicherung ALLGEMEIN ist die ideale Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu attraktiven Prämien. So werden auch allfällige Spitalaufenthalte auf der allgemeinen Abteilung in einem Spital voll gedeckt, das kein Vertragsspital Liechtensteins ist.

Spitalversicherung ALLGEMEIN – Ihre Vorteile

 Ein Kreis mit einem grossgeschriebenen Buchstaben «H» in der Mitte.

Spitalwahl

Freie Spitalwahl in Liechtenstein und der Schweiz

Ein Kreis mit einem Kinderwagen in der Mitte.

Für Familien

Besondere Leistungen – attraktive Prämien für Kinder

 Ein Kreis mit einem Daumen nach oben in der Mitte.

Zusatzleistungen

Beiträge an Bade- und Erholungskuren sowie an Haushaltshilfe

Mit der Spitalversicherung ALLGEMEIN sind Ihre Behandlungskosten auch in der allgemeinen Abteilung in einem Spital gedeckt, welches kein Vertragsspital Liechtensteins ist. Familien profitieren von attraktiven Prämien und von Beiträgen an das Rooming-in. Das heisst, Sie können als Elternteil die Nacht bei Ihrem kranken Kind im Spital verbringen und umgekehrt.

Profitieren Sie mit der Spitalversicherung ALLGEMEIN

  • Freie Spitalwahl in Liechtenstein und der Schweiz

  • Volle Kostendeckung in der allgemeinen Spitalabteilung in Liechtenstein und der ganzen Schweiz

  • Anspruch auf ein Mehrbettzimmer im Spital

  • Rooming-in: bis CHF 60/Nacht an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils oder Kindes im Spital, in dem das versicherte Kind oder der versicherte Elternteil hospitalisiert ist

  • Auszahlung von CHF 300 bei ambulanter Geburt oder Hausgeburt

  • Kinder bis 15 Jahre bezahlen für die Spitalzusatzversicherung ALLGEMEIN der CONCORDIA nur CHF 3 Prämie pro Monat

  • Keine Franchise

  • Kein Selbstbehalt

  • Zusätzliche Beiträge von CHF 30/Tag an ärztlich verordnete Erholungs- und Badekuren (max. 21 Tage/Jahr)

  • Zusätzliche Beiträge von CHF 30/Tag an ärztlich verordnete Haushaltshilfe (max. 30 Tage/Jahr)