Mitglied des Vereins
Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung ist ein nicht-profitorientierter Verein. Der Verein bildet das Dach der CONCORDIA-Gruppe. Er gehört mit seinen Gesellschaften den Versicherten, die gleichzeitig auch die Vereinsmitglieder sind.
Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung ist ein nicht-profitorientierter Verein. Der Verein bildet das Dach der CONCORDIA-Gruppe. Er gehört mit seinen Gesellschaften den Versicherten, die gleichzeitig auch die Vereinsmitglieder sind.
Die Interessen der Versicherten und die gelebte Solidarität stehen bei der CONCORDIA an erster Stelle. Ganz im Sinne des Vereins profitieren unsere Versicherten auch von der finanziellen Gesundheit der CONCORDIA. So werden unsere Reserven dafür eingesetzt, allfällige Prämienerhöhungen abzufedern.
Aus den Vereinsstatuten
Klicken Sie hier für die kompletten Statuten.
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VereinszweckDer Verein CONCORDIA bietet und vermittelt Versicherungsschutz gegen wirtschaftliche Folgen von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Invalidität und Tod. Er verfolgt keinen Erwerbszweck.
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Beginn der MitgliedschaftMitglied des Vereins CONCORDIA wird jede im Tätigkeitsgebiet wohnende natürliche Person, die bei einer Gesellschaft der CONCORDIA-Gruppe eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) oder eine Zusatzversicherung zur OKP (mit Ausnahme der Ferien- und Reiseversicherung) abschliesst, sofern sie die Aufnahme nicht ausdrücklich ablehnt.
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Erlöschen der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft endet automatisch mit Beendigung sämtlicher genannten Versicherungen oder durch Austrittserklärung.
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VerbindlichkeitenDie persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins CONCORDIA ist ausgeschlossen. Ebenso fallen keine Mitgliederbeiträge an.
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TätigkeitsgebietEs umfasst die Schweiz, deren ausländische Grenzgebiete und das Fürstentum Liechtenstein.
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Stimm- und WahlrechtDie Vereinsmitglieder haben ab vollendetem 18. Altersjahr das Stimm- und Wahlrecht.
Mitglied des Vereins
Jede im Tätigkeitsgebiet wohnende natürliche Person, die eine oder mehrere Versicherungen der folgenden Produkte abschliesst, darf Mitglied des Vereins „CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung“ sein.
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Obligatorische Krankenpflegeversicherung
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Zusatzversicherung
- Spitalversicherung PREMIUM
- Spitalversicherung CARE
- Spitalversicherung ALLGEMEIN
- Spitalversicherung Ea
- Spitalheilungskostenversicherung Eb
- Versicherung DIVERSA
- Versicherung NATURA
- Zahnpflegeversicherung