Kantonale Vertretung und Landesvertretung Liechtenstein des Vereins CONCORDIA
Wussten Sie, dass Ihnen die CONCORDIA gehört?
Das Dach der CONCORDIA-Gruppe ist ein Verein und damit gehört die CONCORDIA letztlich ihren Kundinnen und Kunden. Jede Person, die bei der CONCORDIA krankenversichert ist, ist automatisch auch Mitglied des Vereins CONCORDIA und profitiert vom Erfolg des Unternehmens.
Das bedeutet, Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der CONCORDIA. Herzlichen Glückwunsch! Und nun möchten Sie mehr darüber erfahren und auch mitreden können? Dann sind Sie genau richtig als neues Mitglied in Ihrer kantonalen Vertretung oder der Landesvertretung Liechtenstein des Vereins CONCORDIA.
Was ist eine kantonale Vertretung oder die Landesvertretung Liechtenstein?
Was macht die kantonale Vertretung bzw. die Landesvertretung Liechtenstein der CONCORDIA?
Sie konstituiert sich selbst. Das bedeutet, sie bestimmt aus ihrem Kreis den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und allenfalls einen Sekretär oder eine Sekretärin.
Sie bereitet die Geschäfte der Delegiertenversammlung und der Zentralkonferenz vor.
Sie wählt aus ihrem Kreis die Delegierten, welche die Vereinsmitglieder ihres Kantons bzw. des Fürstentums Liechtenstein an der Delegiertenversammlung vertreten.
Scheidet jemand aus ihrem Kreis aus, schlägt sie dem Verwaltungsrat ein Ersatzmitglied vor.
Wer kann bei der kantonalen Vertretung oder bei der Landesvertretung Liechtenstein dabei sein?
Sie sind Vereinsmitglied der CONCORDIA, das heisst:
Sie sind bei der CONCORDIA krankenversichert (für die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung) und
Sie haben die Vereinsmitgliedschaft CONCORDIA nicht ausdrücklich abgelehnt.
Sie sind mindestens 18 und idealerweise bei der Wahl höchstens 66 Jahre alt (gemäss Statuten enden die Ämter in den Vereinsorganen mit dem erfüllten 70. Altersjahr).
Sie haben Interesse am Gesundheitswesen und tauschen sich gerne darüber mit anderen Personen aus.
Sie stehen zur CONCORDIA und repräsentieren sie gerne.
Sie verfügen mindestens über Basiskenntnisse im Umgang mit einem Computer.
Die Vorsitzenden der kantonalen Vertretungen bzw. der Landesvertretung und die Delegierten müssen Hochdeutsch verstehen und sprechen, um an den jährlichen Sitzungen in Luzern teilnehmen zu können. Für die übrigen Mitglieder der kantonalen Vertretungen bzw. der Landesvertretung sind Deutschkenntnisse von Vorteil.
Die Delegierten dürfen nicht bei der CONCORDIA-Gruppe angestellt sein.
Ihre Mission bei der CONCORDIA?
- Telefon
- +423 235 09 09
- liechtenstein@concordia.li
- Adresse
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