Die Frau sitz auf dem Sofa und hat den Laptop auf den Beinen.
Berufs- und Nichtberufsunfall

Was tun bei Unfall?

Unfälle ereignen sich in Sekundenschnelle – und verändern oft das ganze Leben. Das der Opfer ebenso wie das ganzer Familien. Auch deren Zukunft muss dann finanzierbar bleiben.

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Die finanziellen Konsequenzen eines Unfalls können für den Einzelnen wie auch die Angehörigen gravierend sein. Es empfiehlt sich deshalb, versicherungstechnisch stets auf einen Notfall vorbereitet zu sein.


Bin ich gegen Unfall versichert?

Wenn Sie mindestens acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei diesem gegen Berufs- und Nichtberufsunfall wie auch gegen Berufskrankheiten versichert. . Dies gemäss Unfallversicherungsgesetz OUFL/UVersG. Bei einem Unfall erhalten Sie die gesetzlichen Leistungen aus dieser Versicherung.

Anders sieht es aus, wenn Sie nicht oder weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind. Dann sind Sie durch die obligatorische Unfallversicherung nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie deshalb die Unfalldeckung mit einschliessen. So sind Sie auch bei einem Nichtberufsunfall versichert.

FAQ

  • Welche Leistungen bezahlt die Unfallversicherung gemäss OUFL/UVersG?
    Die Unfallversicherer gemäss OUFL/UVersG müssen bei einem Unfall die ganzen Kosten übernehmen für:

    • ambulante und stationäre Heilbehandlung (allgemeine Abteilung)
    • Hilfsmittel
    • Beteiligung an Reise- und Transportkosten und an weiteren Kosten
    • Taggeld (bis zu 80% vom letzten Lohn, ab 3. Tag nach Unfall)
    • Integritätsentschädigung
    • Hilflosenentschädigung
    • Hinterlassenenrenten bzw. Abfindung
    • Invalidenrente

    Sie bezahlen weder eine Franchise noch müssen Sie sich an den Kosten in Form eines Selbstbehalts beteiligen. Rückfälle und Spätfolgen des Unfalles werden ebenfalls durch die obligatorische Unfallversicherung übernommen.
  • Welche Leistungen werden von der Unfalldeckung der Krankenversicherung nach KVG übernommen?

    Die Unfalldeckung der Krankenversicherung deckt bei einem Unfall nicht die gleichen Leistungen wie die obligatorische Unfallversicherung gemäss OUFL/UVersG.

    Die Krankenversicherung übernimmt genau wie die Unfallversicherung die Heilungskosten, jedoch stellt sie wie bei einer Krankheit Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Die Franchise müssen Sie aber pro Kalenderjahr für Krankheit und Unfall nur einmal bezahlen. Die Krankenversicherung macht nämlich bei der Abrechnung keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall.

    Ein weiterer Unterschied besteht bei den Geldleistungen. Bei der Unfalldeckung der Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf ein Taggeld. Genauso werden keine Invalidenrente und keine Todesfallleistungen ausbezahlt. Auch eine Integritätsentschädigung wird nur durch die Unfallversicherung ausgerichtet.

  • Wer ist über die Schulunfallversicherung versichert?
    Alle öffentlichen und privaten Schulen in Liechtenstein sind verpflichtet, ihre Schüler gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Dies vom Eintritt der Schüler bis zum Austritt, oder bis zum Wegzug aus Liechtenstein. Versichert sind Unfälle die während der Unterrichtsstunden passieren, während der Pausen oder bei externen Tätigkeiten die unter Leitung der Schule erfolgen (z.B. Besorgungen im Auftrag des Lehrers, Schulreisen, Lager usw.) 
  • Wie melde ich einen Unfall?

    Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber gemäss OUFL/UVersG versichert sind, wird dieser die Unfallmeldung für Sie übernehmen. Teilen Sie ihm den genauen Unfallhergang mit, damit er die nötigen Informationen an die Versicherung weiterleiten kann.

    Wenn Sie durch die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) versichert sind, müssen Sie den Unfall mit diesem Formular selber melden.

    Wenn Ihr Kind einen Unfall während der Schule erlitten hat, melden Sie sich bei einer Lehrperson oder der Schulleitung der von Ihrem Kind besuchten Schule in Liechtenstein.

    Diese Meldung muss so schnell wie möglich erfolgen. 

  • Was gilt als Unfall?
    Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

    Sind bei einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Unfallvoraussetzungen nicht erfüllt, liegt in der Regel eine Krankheit vor. In diesem Fall zahlt Ihre Grundversicherung. Sie erhalten dabei die Leistungen für Krankheit.
  • Meine Unfallversicherung zahlt nicht, was kann ich tun?
    Wenn die Unfallversicherung die Leistungen nicht zahlt, die Beeinträchtigung also nicht als Folge eines Unfalles einstuft, muss sie dies auf Verlangen hin in einer Verfügung schriftlich mitteilen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben.
  • Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?
    Es wird maximal der doppelte Betrag vergütet, der in Liechtenstein für die gleiche Behandlung angefallen wäre. Wenn Sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie eine Ferien- und Reiseversicherung abschliessen. Bei dieser werden die Heilungskosten zum ortsüblichen Tarif übernommen. Auch bei der Zusatzversicherung DIVERSA und der Spitalversicherung PREMIUM sind Sie im Ausland besser versichert. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre CONCORDIA-Landesvertretung Liechtenstein
  • Kann ich mich zusätzlich gegen Unfall versichern?
    Die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers muss im Falle eines Unfalles mit resultierender stationärer Spitalbehandlung lediglich die Kosten für die Allgemeine Abteilung übernehmen. Ist Ihnen aber gerade in solchen Situationen wichtig, den Operateur frei zu wählen und die für den raschen Genesungsprozess nötige Ruhe zu erhalten? Gerne beraten wir Sie über unsere Spitalversicherungen PREMIUM oder CARE, mit welchen Sie sowohl im Falle einer Krankheit als auch bei einem Unfall bestens versorgt sind.