Übersichtlich und einfach erklärt

Leistungsabrechnung und Rechnungskontrolle

Nach einem Arztbesuch, einem Spitalaufenthalt oder einer medizinischen Behandlung erhalten Sie von der CONCORDIA eine Leistungsabrechnung. Wie funktioniert das genau?

Jede medizinische Behandlung, egal ob beim Arzt oder bei der Ärztin, im Spital oder bei einer Therapie – alle Leistungen müssen bezahlt werden. Viele dieser Leistungen übernimmt die Krankenkasse. Oft rechnen medizinische Fachpersonen oder Spitäler direkt mit der Krankenkasse ab und stellen den Versicherten ausschliesslich eine Rechnungskopie zur Information zu. Nach erfolgter Prüfung und Vergütung der Rechnung durch die Krankenkasse erhalten die Versicherten von diesem eine sogenannte Leistungsabrechnung. Dies gilt auch für Rechnungen, die die Versicherten selbst bezahlt haben und danach rückerstattet bekommen.

Was steht in einer Leistungsabrechnung wirklich drin?

Hauptsächlich finden Sie darin Ihre eigenen Daten, die Daten der medizinischen Fachperson und eine Zusammenfassung der durchgeführten Behandlungen. Eine ausführliche Erklärung und Beschreibung finden Sie in der Information zur Leistungsabrechnung.

Schickt ein Leistungserbringer – also zum Beispiel eine Ärztin, ein Therapeut oder ein Spital – die Rechnung direkt an die CONCORDIA, muss er oder sie Ihnen gleichzeitig eine Rechnungskopie zustellen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Unser Tipp:

Kontrollieren Sie die Rechnung bzw. die Rechnungskopie von Ärzten und Ärztinnen, Spitälern sowie Therapeutinnen und Therapeuten immer sorgfältig. Ihre Rechnungskontrolle kann helfen, Fehler zu entdecken und damit Kosten für Sie und alle unsere Versicherten einzusparen.

Warum müssen Rechnungen kontrolliert werden?

Auch bei der Rechnungsstellung zu medizinischen Behandlungen passieren Fehler. Bei der CONCORDIA arbeiten Expertinnen und Experten, die sich nur mit der Prüfung der Rechnungen befassen. Erscheint eine Rechnung auffällig, so fragen wir sowohl beim Leistungserbringer – also beim Arzt, bei der Therapeutin oder beim Spital – oder auch beim Kunden bzw. bei der Kundin nach. Manche dieser Fehler können nur Sie selbst entdecken. Wenn zum Beispiel auf der Rechnung zwei Packungen eines Schmerzmittels verrechnet sind, obwohl Sie nur eine erhalten haben. Oder wenn in der Rechnung aufscheint, dass Sie eine Stunde bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin waren, anstatt der tatsächlichen 30 Minuten. Dieses Wissen haben nur Sie. Aus diesem Grund sind wir für Ihre Mithilfe bei der Rechnungskontrolle sehr dankbar. Im besten Fall kann sich ein aufgedeckter Fehler direkt auf Ihre offene Rechnung auswirken. Zusätzlich helfen Sie dabei, Kosten für alle Versicherten einzusparen.

Wussten Sie, dass die CONCORDIA bei der Kontrolle von Leistungsabrechnungen jährlich mehrere hundert Millionen Franken für ihre Kundinnen und Kunden einspart? Die CONCORDIA schaut genau hin – aber manche Fehler können nur Sie entdecken. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe!

Direkte Mitwirkung der Versicherten bei der Rechnungskontrolle

Direkte Mitwirkung der Versicherten bei der Rechnungskontrolle

Sind die Angaben auf der Rechnung Ihrer Ärztin oder Ihres Therapeuten korrekt? Oftmals wissen Sie das selbst am besten. Darum ist Ihre Mitwirkung bei der Rechnungskontrolle für uns sehr wertvoll. Neu funktioniert das auch über das Kundenportal myCONCORDIA. Wie genau, erläutert uns Christian Etterlin im Interview.

Was tun, wenn Sie in der Rechnung einen Fehler feststellen?

Dazu finden Sie in der Anleitung zur Rechnungskontrolle alle wichtigen Informationen.
 
Kontrollieren Sie Ihre Rechnungen und helfen Sie dabei, Kosten für alle unsere Versicherten einzusparen!
  • Stimmen die Daten bzw. die Anzahl Konsultationen?
  • Sind die verrechneten Zeitangaben richtig?
  • Wird der Zuschlag für einen Notfall (sofortige Behandlung ohne Wartefrist) zurecht verrechnet? Hat es sich tatsächlich um einen Notfall gehandelt?
  • Überprüfen Sie auch, ob die Angaben, beispielsweise die Mengenangaben, zu den verrechneten Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln passen.
Falls Sie einen Fehler entdecken, machen Sie auf einem separaten Blatt Papier eine entsprechende Notiz. Schicken Sie diese zusammen mit der Rechnung bzw. der Rechnungskopie an Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle.

Und wenn der Leistungserbringer direkt mit der CONCORDIA abrechnet, Ihnen aber keine Rechnungskopie zustellt?

Rechnungen, die die Leistungserbringer direkt der CONCORDIA zugestellt haben, können Sie im Kundenportal auf myCONCORDIA digital abrufen – jederzeit und überall.

Alternativ dazu können Sie einen Talon herunterladen, diesen vollständig ausfüllen und dann Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder dem Spital übergeben. So erhalten Sie künftig stets eine Rechnungskopie. Deren Zustellung ist für Sie kostenlos. Das Dokument ist für Sie selbst bestimmt. Bitte leiten Sie es nur bei Unstimmigkeiten oder Fehlern an die CONCORDIA weiter.

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Fragen zu Ihren Behandlungen im Kundenportal myCONCORDIA

Sie nutzen unser Kundenportal oder die myCONCORDIA-App? Dann kann es sein, dass wir Sie direkt auf myCONCORDIA mit Rückfragen zu einer Rechnung kontaktieren. Unser System erkennt automatisch Rechnungen, die Auffälligkeiten aufzeigen. In diesem Fall erhalten Sie über die myCONCORDIA-App oder das Kundenportal eine Frage zu Ihrer Behandlung. Mit wenigen Klicks können Sie die Frage einfach und mit geringem Zeitaufwand beantworten. Denn manche Fragen können nur Sie selbst beantworten. Mit diesem Wissen können Sie dabei helfen, Kosten für sich selbst und alle unsere Versicherten einzusparen.

Nein. Nicht jede Rechnung weist Auffälligkeiten auf. Nur, wenn es Unklarheiten bei einer Rechnung gibt, kontaktieren wir Sie. Sollten Sie jedoch von uns eine Rückfrage zu einer Rechnung in Ihrer App oder im Kundenportal erhalten, freuen wir uns über Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns selbst festgestellte Unstimmigkeiten in jedem Fall mit, auch wenn Sie keine Fragen zu Ihrer Rechnung erhalten haben.

Die CONCORDIA nimmt die Rechnungskontrolle sehr ernst. Denn dadurch können wir Fehler korrigieren und Kosten für unsere Versicherten einsparen.