Spitalversicherungen
Das Leben passiert und damit treten auch Ereignisse ein, die mit einem Spitalaufenthalt verbunden sein können. Sie haben die Wahl zwischen drei Spitalzusatzversicherungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind – PREMIUM, CARE oder ALLGEMEIN.
CONCORDIA Spitalversicherung – Ihre Vorteile
Wählen Sie Ihre Spitalzusatzversicherung
PREMIUM
Weltweit erstklassig liegen
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CARE
Privat, halbprivat, allgemein - bei Spitaleintritt frei entscheiden
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ALLGEMEIN
Freie Spitalwahl in Liechtenstein und der Schweiz
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Spitalwahl |
weltweit |
in Liechtenstein, der Schweiz und in von der CONCORDIA anerkannten Spitäler in Deutschland und Österreich
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in Liechtenstein und der Schweiz
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Freie Arztwahl im Spital |
weltweit |
in der privaten und halbprivaten Abteilung
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Hotellerie |
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in der privaten und halbprivaten Abteilung |
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Volle Kostendeckung |
zum vom Versicherer anerkannten Tarif |
zum vom Versicherer anerkannten Tarif |
zum vom Versicherer anerkannten Tarif |
Weitere Informationen |
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Fragen und Antworten zum Spitalaufenthalt
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Ich muss ins Spital. Was ist zu tun?
Bei einem Notfall werden Sie in der Regel in ein Spital eingewiesen, das auf der Spitalliste Liechtensteins aufgeführt ist. Aus Ihrer CONCORDIA-Krankenversicherungskarte kann das Spital die Adresse für weitere Auskünfte zu Ihrer Versicherungsdeckung entnehmen. Das Spital wird sich direkt bei der CONCORDIA um eine Deckungszusage bemühen. Tragen Sie deshalb die Versichertenkarte immer bei sich!
Bei einem Notfall im Ausland rufen Sie umgehend concordiaMed, die 24-h-Gesundheitsberatung an, wenn Sie über die Zusatzversicherung DIVERSA, DIVERSAcare, DIVERSAplus, DIVERSApremium bzw. die Spitalversicherungen PREMIUM oder PRIVAT verfügen. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Bei einem geplanten Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in einem Spital, das auf der Spitalliste Liechtensteins aufgeführt ist, sind in der Regel keine Massnahmen vor dem Spitaleintritt nötig. Das Spital verlangt die Deckungszusage direkt bei der CONCORDIA. Wir empfehlen Ihnen, die Krankenversicherungskarte bei Spitaleintritt mitzubringen.
Bei einem geplanten Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals ausserhalb der Spitalliste Liechtensteins sowie in der Halbprivat- und Privatabteilung in allen Spitälern: Das Spital wird Sie mit dem Eintrittsaufgebot informieren:
- ob Sie eine Deckungszusage mitbringen müssen. Wenden Sie sich dafür an Ihre CONCORDIA Landesvertretung Liechtenstein.
- ob die Klinik direkt bei der CONCORDIA eine Deckungszusage verlangt: Wir empfehlen Ihnen, die Krankenversicherungskarte bei Spitaleintritt mitzubringen.
Der Arzt bzw. die Ärztin und das Spital haben die Patientinnen und Patienten sowohl über die Behandlung als auch über die finanziellen Folgen umfassend aufzuklären. Insbesondere muss darauf aufmerksam gemacht werden, wenn eine Behandlung nicht (voll) durch die Krankenversicherung gedeckt ist.
Bitte informieren Sie sich bei Unsicherheiten in jedem Fall vor einem geplanten Spitalaufenthalt bei Ihrer CONCORDIA Landesvertretung Liechtenstein, wie es sich mit der Kostenübernahme verhält.
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Mein Kleinkind muss für eine Operation ins Spital. In dieser schwierigen Zeit möchte ich meine Tochter nicht alleine lassen und so gut wie möglich für sie da sein. Kann ich im Spital auch nachts bei ihr bleiben?Eine Trennung eines Säuglings von der Mutter oder eines Kleinkindes von den Eltern kann für beide Seiten Stress bedeuten. Um diesen zu reduzieren, bieten heute die meisten Spitäler das so genannte Rooming-in an. Eltern können ihr krankes Kind ins Spital begleiten und für die Dauer des Aufenthaltes bei ihm bleiben. Dasselbe gilt auch umgekehrt: Muss z. B. die Mutter ins Spital, hat sie beim Rooming-in die Möglichkeit, ihr Kleinkind mitzunehmen.
Die CONCORDIA zahlt aus allen Spitalversicherungen einen Betrag von maximal CHF 60 pro Tag an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils oder des Kindes im Spital, in dem das versicherte Kind oder der versicherte Elternteil hospitalisiert ist. Aus der Spitalversicherung PREMIUM beteiligt sich die CONCORDIA mit bis zu CHF 100 pro Nacht an diesen Übernachtungskosten.
Die CONCORDIA zahlt zusätzlich aus den Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium maximal CHF 60 bzw. CHF 100 pro Übernachtung an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils im Spital, in dem das versicherte Kind (bis zum vollendeten 10. Altersjahr) hospitalisiert ist oder umgekehrt (max. 10 Übernachtungen pro Kalenderjahr). -
Demnächst steht mir eine schwierige Operation bevor. Dafür möchte ich mich in einer deutschen Klinik meines Vertrauens behandeln lassen. Übernimmt die CONCORDIA die Kosten?Mit den Spitalversicherungen PREMIUM und PRIVAT können Sie Ihre Klinik oder Ihr Spital weltweit wählen und geniessen dabei volle Deckung in der Privatabteilung. Auch mit der Spitalversicherung CARE geniessen Sie die volle Deckung in bestimmten Spitälern in Deutschland und Österreich. Bitte nehmen Sie vor einem geplanten Spitalaufenthalt im Ausland in jedem Fall und frühzeitig mit Ihrer CONCORDIA Landesvertretung Liechtenstein Kontakt auf, damit der bevorstehende Spitalaufenthalt optimal geplant werden kann.
Zudem profitieren Sie mit der Spitalversicherung PREMIUM von concordiaMed premium. Mit diesem umfassenden Leistungspaket haben Sie direkten und schnellen Zugang zu Ärzten und Spitälern, geniessen besten Service sowie eine persönliche Betreuung und können eine exklusive Gesundheitsberatung rund um die Uhr in Anspruch nehmen.