Ferien- und Reiseversicherung
Die Ferien- und Reiseversicherung der CONCORDIA bietet Ihnen und Ihren Angehörigen umfassenden Versicherungsschutz im Ausland. Sie können die Ferien- und Reiseversicherung auch abschliessen, wenn Sie nicht bei der CONCORDIA krankenversichert sind.
CONCORDIA Reiseversicherung - Ihre Vorteile
Das bietet die Ferien- und Reiseversicherung der CONCORDIA:
concordiaMed-24-Stunden-Notrufservice: Sie erhalten umgehend eine Ansprechperson, die Sie im Notfall unterstützt.
- Sie deckt ambulante und stationäre Heilungskosten zum ortsüblichen Tarif
- Sie übernimmt Suchkosten bis zu CHF 10'000
- Sie deckt Rettungs- und Transportkosten
Der Rücktransport nach Liechtenstein ist abgedeckt
- Sie deckt unvorhergesehene Niederkunft im Ausland zum ortsüblichen Tarif
- Besuchsreise eines Verwandten oder einer nahestehenden Person
- Unfallbedingte Zahnbehandlungen zum ortsüblichen Tarif
Wählen Sie den Leistungsumfang Ihrer Reiseversicherung:
- Abschliessbar für eine oder mehrere Personen, unabhängig davon, ob Sie bei der CONCORDIA versichert sind:
Einzelperson / Paar / Familie - Versicherungsdauer ist frei wählbar:
8 / 15 / 22 / 30 / 60 / 90 / 120 / 150 / 180 / 365 Ferientage
Häufig gestellte Fragen zur Ferien- und Reiseversicherung:
-
Sind Behandlungskosten im Ausland nicht schon in der Grundversicherung abgedeckt?
Nicht zwingend. Die Höhe der von der Grundversicherung übernommenen Leistungen richtet sich nach den liechtensteinischen Tarif-Ansätzen. Die Grundversicherung kann deshalb für notfallmässige Behandlungen im Ausland nicht in jedem Fall eine volle Kostendeckung garantieren. Dazu gewährleistet die Ferien- und Reiseversicherung, neben dem Beitrag an notfallmässige Behandlungen im Ausland, eine Reihe von Leistungen, die in der Grundversicherung gar nicht enthalten sind. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen. -
Kann ich eine Reiseversicherung auch nur für einzelne Reisen abschliessen?
Ja, Sie können die Versicherungsdauer individuell wählen. Somit können Sie die Reiseversicherung auch nur für einen einzelnen Urlaub ab mindestens acht Tagen abschliessen. -
Ist Diebstahl von Reisegepäck in der Reiseversicherung auch versichert?
Nein, die Reiseversicherung deckt medizinische Behandlungen im Ausland. Für Diebstahl von Reisegepäck muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. -
Ist die Reiserücktrittversicherung auch inbegriffen?
Nein, die CONCORDIA bietet diese Versicherung nicht an. -
Bietet die Reiseversicherung auch Schutz für Familienangehörige, die nicht bei der CONCORDIA versichert sind?
Ja, die Ferien- und Reiseversicherung kann sowohl als Einzel-, Paar- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob alle Personen bei der CONCORDIA versichert sind oder nicht. -
Wie gehe ich im Notfall vor?
Rufen Sie im Notfall die Nummer vom concordiaMed 24-h-Notrufservice +41 41 210 02 50 an. Dort wird alles Weitere für Sie in die Wege geleitet.
Diese Nummer ist ebenso wie die Policen-Nummer auf der Notfallkarte vermerkt. Die Notfallkarte erhalten Sie nach Abschluss der Reiseversicherung. Tragen Sie die Notfallkarte immer auf sich.
-
Brauche ich eine Ferien- und Reiseversicherung, wenn ich bereits eine DIVERSA abgeschlossen habe?
Versicherten, die über längere Zeit oder mehrmals pro Jahr hinweg Schutz vor hohen Kosten bei Notfällen im Ausland wünschen, bieten wir in erster Linie unsere DIVERSA-Zusatzversicherungen an. Diese erübrigen in der Regel den Abschluss der separaten Ferien- und Reiseversicherung. Die DIVERSA-Zusatzversicherungen sorgen ebenfalls für einen umfangreichen Versicherungsschutz bei notfallmässigen ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland sowie für Notfallhilfe – und das, neben vielen weiteren Leistungen, zu einem sehr günstigen Preis, gerade auch für Familien.