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Hüftgelenksarthrose und Implantat

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Die Hüftgelenksarthrose ist die häufigste Erkrankung der Hüfte. Die meisten Betroffenen sind zwischen 50 und 60 Jahre alt. Die Arthrose kann durch Verschleiss des Knorpels an Hüftkopf und Hüftpfanne verursacht werden oder aufgrund einer unfallbedingten Verletzung des Hüftgelenks, einer Gelenkfehlstellung oder einer entzündlichen Erkrankung des Hüftgelenkes (zum Beispiel rheumatoide Arthritis) auftreten.

Aufgrund dieser möglichen Ursachen ist es schwierig, die Entstehung einer Hüftgelenksarthrose zu verhindern. Allenfalls können die Entstehung und das Fortschreiten der Hüftgelenksarthrose verlangsamt werden. Am wirkungsvollsten sind Massnahmen, die die Belastung und den Druck auf die Hüftgelenke vermindern:

  • Reduzieren Sie Übergewicht langfristig.

  • Meiden Sie schwere körperliche Arbeiten.

  • Vermeiden Sie stark gelenkbelastende Sportarten.

  • Nutzen Sie Sport- und Bewegungsmöglichkeiten (alleine oder in der Gruppe), die Ihnen gut tun und ganzheitliche Bewegungsabläufe fördern. Informieren Sie sich über die lokalen Angebote und lassen Sie sich von einer Fachperson instruieren.
  • In Absprache mit Ihrem Hausarzt: Treten Hüftgelenksschmerzen nur selten und vorübergehend auf, können Schmerzmittel helfen, dass Sie trotzdem mobil bleiben und Schonhaltungen vermeiden.

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Wie viele Menschen eine Hüftgelenksarthrose aufweisen, ist nicht genau bekannt. Nach Schätzungen haben in der Schweiz bis zu 20 % der über 50-Jährigen auf Röntgenbildern sichtbare Anzeichen einer Hüftgelenksarthrose. Aber nur 5 % haben auch Beschwerden. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.

Wie eine Hüftgelenksarthrose verläuft, lässt sich nicht sicher vorhersagen. In einer grossen niederländischen Studie wurden Menschen mit Hüftgelenksarthrose fünf Jahre lang regelmässig untersucht, um den Verlauf der Erkrankung zu beobachten. Von den Teilnehmenden der Studie hatten etwa:

  • 40% leichte, über fünf Jahre relativ gleichbleibende Schmerzen

  • 20% mittelstarke, ebenfalls relativ gleichbleibende Schmerzen

  • 25% mittelstarke Schmerzen, die im Laufe der fünf Jahre stärker wurden

  • 15% andauernde, starke Schmerzen

Man schätzt, dass etwa drei Viertel aller Menschen mit sichtbarer Arthrose auf dem Röntgenbild keine oder kaum Symptome entwickeln.

Eine Hüftgelenksarthrose wird ohne Operation – also konservativ – durch physiotherapeutische, diagnostisch-therapeutische oder medikamentöse Massnahmen behandelt.

Achten Sie bei der Verordnung der Medikamente darauf, dass Ihnen die kostengünstigeren Co-Marketing-Präparate oder Generika verschrieben werden. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker danach.

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Schreitet die Hüftgelenksarthrose weiter voran, so führt dies nicht zwangsläufig zu immer stärkeren Beschwerden. Denn der Körper arbeitet gegen den Verschleiss am Hüftgelenk. Verschleiss und Reparatur können sich viele Jahre lang ausgleichen.

Sind bei Ihnen jedoch die Einschränkungen und Schmerzen so gross, dass ein Hüftgelenksimplantat vorgesehen ist?

Möchten Sie diesen Eingriff in einem Spital in der Schweiz durchführen lassen? Dann begeben Sie sich für den Eingriff in die besten Hände.

Die CONCORDIA hat das Institut B,B,S. Volkswirtschaftliche Beratung in Basel beauftragt, die Eingriffe für Hüftgelenksimplantate von allen Schweizer Akutspitälern zu bewerten; unabhängig, neutral und gemäss statistischer Gütekriterien.

Bewertet wurde die Qualität der stationären Behandlung zusammen mit der Aufenthaltsdauer und den Spitalkosten. 

  • Auf Basis der Ergebnisse zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch auf, welche Spitäler sich schweizweit bei der Implantation von Hüftgelenken über mehrere Jahre besonders ausgezeichnet haben; in der Qualität sowie in der Wirtschaftlichkeit der Behandlung.
  • Nutzen Sie unser Beratungsangebot, um zu erfahren, welches Spital sich für Ihre Behandlung am besten eignet.
  • Selbstverständlich haben Sie nach wie vor im Rahmen Ihrer Grund- und Zusatzversicherungen die Wahl, wann und wo Sie sich behandeln lassen möchten.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Operation notwendig ist, können Sie eine unabhängige und neutrale ärztliche Zweitmeinung einholen.

In fast 50 % der Fälle kommt der Zweitmeinungsarzt zu einer anderen Therapieempfehlung als der erstbehandelnde Arzt.

Mit einer Spitalversicherung bei der CONCORDIA ist eine ärztliche Zweitmeinung für Sie kostenlos, wenn Sie diese über das Luzerner Kantonsspital (LUKS) beantragen.

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Mit oder ohne Hüftgelenksimplantat: Zumindest vorübergehend gehören Physiotherapie und die Einnahme von Medikamenten zum Therapieplan.

Tipps und Empfehlungen für die Nachsorge:

  • Der Bezug von Gehhilfen ist in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgedeckt. Lassen Sie die Gehhilfen von Ihrem Arzt oder einem Physiotherapeuten korrekt auf Ihre Körpergrösse einstellen und sich gut in der Handhabung instruieren.

  • Bei Medikamentenverordnungen können Sie Kosten sparen: Achten Sie darauf, dass Ihnen Ihr Arzt ein Co-Marketing-präparat (günstigeres Originalpräparat in anderer Verpackung) oder ein Generikum (günstigeres Nachahmerpräperat) verordnet. Für einen längeren oder dauerhaften Bezug lohnen sich die günstigeren grösseren Packungseinheiten.

  • Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps, wenn es Ihnen – zum Beispiel durch eine Sehschwäche, zittrige Hände oder Vergesslichkeit – schwer fällt, Ihre Medikamente einzunehmen. Im Wegweiser Medikamente - Hilfsmittel finden Sie entsprechende Informationen.

Ist bei Ihnen eine orthopädische Rehabilitation vorgesehen?

  • Statt stationär können Rehabilitationen oft auch ambulant durchgeführt werden.
  • Planen Sie Ihre Termine für die ambulante Physiotherapie so, dass Sie genügend Zeit haben, um entspannt hin- und zurückzufahren. Überlegen Sie, wie Sie am besten dorthin kommen, suchen Sie sich die Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln heraus oder fragen Sie Familienangehörige, ob sie Sie fahren können.
  • Falls bei Ihnen eine stationäre Rehabilitation vorgesehen ist, findet diese direkt im Anschluss an den Akutspitalaufenthalt statt. Prüfen Sie deshalb die möglichen Kliniken und deren Angebote (Wohnortnähe, Zimmerkomfort, Therapiebad, Therapien am Wochenende, usw.) bereits vor dem Spitaleintritt. So kann Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die Kostengutsprache frühzeitig bei der CONCORDIA beantragen und Sie können ohne grössere Wartezeiten vom Spital in die Rehabilitationsklinik wechseln.

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