In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) ist die Änderung der Franchise jeweils auf den Beginn des Folgejahres möglich. Es gelten dabei die folgenden Fristen:
- Bis 30. November können Sie die Franchise herabsetzen.
- Bis 31. Dezember können Sie die Franchise erhöhen.
Nach diesen Terminen werden die Änderungen erst ein Jahr später vorgenommen.
Für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre besteht keine Franchise.