Versicherungsschutz anpassen
Selbstständigkeit
Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie Ihre Versicherungen selbst organisieren, um Lücken zu vermeiden. So zum Beispiel die Unfallversicherung. Besonders wichtig ist zudem die Vorsorge, etwa mit einer Lebensversicherung, um die Leistungen der AHV zu ergänzen.
Sie sind im Rahmen der AHV und IV versichert.
Verantwortung für Sie und Ihre Angehörigen
Als selbstständig erwerbende Person sind Sie nicht mehr obligatorisch gegen Unfall versichert. Um trotzdem gegen die Unfallfolgen gewappnet zu sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können die freiwillige Versicherung im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) abschliessen. Damit erhalten Sie bei einem Unfall die gleichen Leistungen wie mit der obligatorischen Unfallversicherung (OUFL).
- Sie können auch ein Unfalltaggeld abschliessen. Dieses deckt jedoch nur den Lohnausfall. Die Heilungskosten werden davon nicht übernommen. Deshalb muss bei dieser Variante die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen werden.
Empfehlenswert ist im Weiteren der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld entrichtet und damit den Lohnausfall tragen hilft.