Eine Ärztin und ein Arzt prüfen eine MRT-Aufnahme.

Ärztliche Zweitmeinung:
Interview mit PD Dr. med.
Björn-Christian Link

PD Dr. med. Björn-Christian Link ist Chefarzt und Leiter der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Luzerner Kantonsspital (LUKS) und beantwortet regelmässig Zweitmeinungsanfragen der CONCORDIA-Kundinnen und -Kunden.

   Kurz und einfach

Dr. Link ist Chefarzt am Luzerner Kantonsspital.
Er kann Ihnen eine zweite Meinung zu Ihrer Behandlung geben.
Dazu muss man einige Dokumente im Internet hochladen.

PD Dr. med. Björn-Christian Link ist Chefarzt und Leiter der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie a.i. am Luzerner Kantonsspital.

Dr. Link, Sie beantworten Anfragen für eine ärztliche Zweitmeinung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie am Luzerner Kantonsspital. Dabei geben Sie eine Behandlungsempfehlung auf Basis eines Aktenstudiums ohne direkten Kontakt zu Ihren Patientinnen und Patienten ab. Welche Herausforderungen birgt diese Vorgehensweise für Sie als Arzt?

Für mich ist es spannend zu sehen, wie Kolleginnen oder Kollegen ein bestehendes Problem beurteilt haben und welche Schlussfolgerungen sie daraus gezogen haben. Verständlicherweise kann man nicht alle Aspekte eines medizinischen Falles aus der Aktenlage beurteilen. Dennoch ist häufig eine grundsätzliche Aussage nach gründlicher Prüfung der Krankengeschichte zu den erhobenen Befunden und der Röntgenaufnahmen möglich. Manchmal braucht es zusätzlich die körperliche Untersuchung, um eine noch fundiertere Aussage treffen zu können. In solchen Fällen empfehlen wir das dann auch.

Für welche Diagnosen im Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie erhalten Sie die meisten Anfragen für eine Zweitmeinung?

Am Luzerner Kantonsspital sind wir am häufigsten mit Zweitmeinungsanfragen zum Kniegelenk konfrontiert. Hier sind sowohl chronische Probleme wie Gelenkverschleiss oder Achsenabweichung als auch akute Verletzungen des Kniegelenks ein Thema. Dann folgen die anderen grossen Gelenke wie Hüfte, Schulter und Sprunggelenk. Darüber hinaus werden auch Beurteilungen fehl- oder nicht-geheilter Knochenbrüche angefordert. In unserer Klinik sind wir in Teams organisiert, die sich schwerpunktmässig um ein Gelenk oder um Knochenbrüche kümmern. Diese Spezialisierung steigert die Behandlungsqualität von Patientinnen und Patienten und wirkt sich natürlich auch positiv auf die Qualität der Zweitmeinungen aus.

 

Es ist bekannt, dass die ärztliche Zweitmeinung in 30 bis 50 % der Fälle (je nach Fachgebiet) eine andere Behandlungsempfehlung abgibt als der Erstmeinungsarzt bzw. die Erstmeinungsärztin. Woran könnte dies Ihrer Meinung nach liegen?
Meines Erachtens nach liegen dieser Tatsache zwei Phänomene zu Grunde. Erstens sind die medizinischen Probleme selten «schwarz oder weiss» zu sehen. Es gibt häufig Grenzfälle, die auf die eine oder andere Art beurteilt werden können. Zudem kommt hinzu, dass selbst bei identischer Diagnose konkurrenzierende bzw. unterschiedliche Therapieverfahren existieren. Die Erfahrung oder die «medizinische Schule» des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin spielen eine entscheidende Rolle. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wissenschaftlich kein eindeutiger Vorteil für das eine oder andere Verfahren nachgewiesen ist. Zweitens werden Zweitmeinungen in der Regel von sehr spezialisierten Ärztinnen und Ärzten erstellt, während bei der ersten Meinung möglicherweise Ärzte oder Ärztinnen eine Diagnose stellen, die ein breiteres Betätigungsfeld innerhalb der Orthopädie und Unfallchirurgie haben. Das kann durchaus ein unterschiedliches Beurteilungsergebnis begründen. 
Zweitmeinungen werden in der Regel von sehr spezialisierten Ärztinnen und Ärzten erstellt.
Sie bearbeiten regelmässig Zweitmeinungsanfragen über die Online-Plattform des LUKS. Welchen Rat möchten Sie unseren Versicherten in Bezug auf die Aktenqualität der hochzuladenden Dokumente mitgeben?

Die genaue Schilderung der Beschwerden und insbesondere der beschwerdeauslösenden Ereignisse oder Bewegungen ist in der Zweitmeinungsanfrage wichtig. Es sollten möglichst alle Dokumente, wie zum Beispiel Briefe, OP-Berichte, Röntgenbefunde etc., die sich auf das konkrete Thema beziehen, hochgeladen werden. Die Dokumente müssen gut lesbar sein.

Neben den aktuellen Röntgen-, CT oder MRI-Bildern können auch Aufnahmen, welche die betroffene Region vor Auftreten der Problematik zeigen, zur besseren Beurteilung beitragen. Idealerweise werden alle Aufnahme im digitalen Originalformat eingereicht. Ältere Röntgenbilder sollten mit möglichst guter Auflösung eingescannt werden.

Wie funktioniert eine ärztliche Zweitmeinung?

  

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