Wagnis in der Krankenversicherung: die Grundregel heisst «gesunder Menschenverstand»
Bergsteigen in den Alpen, Tauchen in Thailand, Fallschirmspringen in Neuseeland oder Downhill-Biken in der Lenzerheide. Was für die meisten Personen Spass und Abenteuer in der Freizeit bedeutet, kann in der Versicherungswelt ein Wagnis darstellen. Ab wann geht man denn ein Wagnis ein? Crescenzo Savignano, Bereichsleiter im Departement Leistungsprüfung der CONCORDIA, klärt auf.
Herr Savignano, was genau ist ein Wagnis?
Bei einem Wagnis setzt man sich bewusst besonders grossen Risiken oder Gefahren aus. Das ist meist beim Sport und in der Freizeitgestaltung ein Thema.
Worauf muss ich als Versicherter achten, wenn ich einen Sport ausübe oder in den Ferien ein Abenteuer erleben möchte?
Es gibt eine Grundregel, die uns durch unser gesamtes Leben begleiten sollte: Betrachten Sie die Dinge mit gesundem Menschenverstand. Es heisst nicht, dass Sie in den Ferien keinen Spass haben sollen, oder dass Sie Ihr sportliches Hobby nicht ausüben dürfen. Wenn Sie die nötigen Vorkehrungen treffen, sich auf Ihr Vorhaben vorbereiten, so sollte es kein Problem geben.
Muss ich meine Versicherung über geplante Abenteuer informieren?
Nein, das müssen Sie nicht. Informieren Sie sich über Ihr Abenteuer und fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach. Wir werden zum Beispiel häufig zum Thema Tauchen angefragt. Das ist erst ein Wagnis ab 40 Metern Tiefe. Sie sehen also, ein Wagnis ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Wenn Sie beim Bungee-Jumping eine Verzichtserklärung zum Haftungsausschluss ausfüllen müssen, bedeutet das auch nicht automatisch, dass Sie ein Wagnis eingehen.
Seriöse Veranstalter bereiten ihre Teilnehmer gut vor und bieten manchmal von sich aus eine Versicherung für gewisse Risiken an, die eine Sportart mit sich bringt. Beim Tauchen wäre ein Beispiel das zu schnelle Auftauchen, was die sogenannte Dekompressionskrankheit oder ein Barotrauma auslöst. Diese Versicherung übernimmt dann die Behandlung in einer Druckkammer.
Kann ich durch gute Vorbereitung ein Wagnis verhindern?
Natürlich! Wenn Sie eine Bergtour planen, sehen Sie sich den Wetterbericht an, informieren Sie sich über die Route oder bei einem erfahrenen Wanderer und nehmen Sie das nötige Equipment mit – eben mit gesundem Menschenverstand!Glukose beziehungsweise Traubenzucker gelangt bei der Verdauung vom Darm ins Blut und lässt den Blutzuckerspiegel schnell in die Höhe steigen. In dieser Phase ist die Fettverbrennung blockiert. Nach einer schnellen Erhöhung sinkt dank des Hormons Insulin der Blutzuckerspiegel ebenso schnell wieder ab. Folgen davon sind Hunger, meist Heisshunger auf Süsses.
Was passiert im Ernstfall?
In der Grundversicherung hat man bei den Heilungskosten innerhalb der Schweiz keine Einbussen, wenn man ein Wagnis eingeht. Die gesetzlichen Leistungen gelten weiterhin. Allerdings kann man die Mehrleistungen der Zusatzversicherungen, zum Beispiel der Spitalzusatzversicherungen, nicht in Anspruch nehmen. Leistungen können auch gekürzt werden. Ebenfalls sind die Leistungen an Transport- und Rettungskosten in der Grundversicherung sehr bescheiden. Ohne Zusatzversicherung ist das Limit schnell erreicht.
Nochmals anders sieht es bei einem Unfall im Ausland aus: Die Grundversicherung bezahlt maximal die doppelten Heilungskosten, die in der Schweiz angefallen wären. Das klingt nach viel, ist aber manchmal nicht ausreichend. Hier kann es einen Unterschied machen, ob ein Wagnis vorliegt oder nicht. Im Ausland übernimmt die Grundversicherung keine Rettungskosten. Diese können sehr hoch sein und werden bei einem Wagnis von der Zusatzversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt. Generell gilt: Bei den Heilungskosten werden Sie sicher nicht im Stich gelassen. Bei Geldleistungen, beispielsweise dem Taggeld, und bei Leistungen aus den Zusatzversicherungen könnten jedoch namhafte Kürzungen stattfinden.
Was gibt es beim Thema «Wagnis» noch zu beachten?
Haben Sie keine Angst, wenn Sie einen neuen Sport ausprobieren möchten oder im Ausland unterwegs sind. Ein Wagnis geht man selten ein. Bereiten Sie sich gut vor, informieren Sie sich über die Risiken und verlassen Sie sich auf Ihren Menschenverstand. Dann steht Ihrem Abenteuer nichts im Wege!
Crescenzo Savignano ist Bereichsleiter im Departement Leistungsprüfung der CONCORDIA. Sein Bereich wickelt ambulante und stationäre Leistungen ab und prüft sie auf Richtigkeit, Gesetzmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. In seiner Freizeit ist er leidenschaftlicher Pilot. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Wagnis an info@concordia.li.